Seelsorgerat
Die Mitglieder der Pfarrgemeinderäte bilden gemeinsam mit den stellvertretenden Vorsitzenden der Verwaltungsräte den Seelsorgerat der Pfarrgruppe. Dessen Aufgabe und Ziel es sind, die Aktivitäten in den Gemeinden zu koordinieren, Absprachen für Termine und Veranstaltungen zu treffen und die Angelegenheiten der Gemeinden mit den Hauptamtlichen Mitarbeitern in der Seelsorge zu beraten. Den Vorsitz des Seelsorgerates übernimmt der Pfarrer als Leiter der Pfarrgruppe.
Die Pfarrgruppe hat die Aufgabe, die Sendung der Kirche angesichts sich verändernder Zeit- und Lebensverhältnisse im geografischen Nahraum durch kooperative Pastoral lebendig zu gestalten und so möglichst alle Menschen im Gebiet der Pfarrgruppe mit der Botschaft Jesu Christi in Berührung zu bringen.
Dazu wird die Pfarrgruppe geeignete Impulse, Initiativen und Strukturen entwickeln, um das Bewusstsein für die gemeinsame Sendung in der pastoralen Einheit zu vertiefen und die Zusammenarbeit zwischen den Pfarrgemeinden und den kategorialen Diensten zu fördern.