Pfarrgemeinderat

Logo            PGRDer Pfarrgemeinderat ist ein von der Pfarrgemeinde gewähltes Laiengremium, das das Leben der Pfarrgemeinde mitgestaltet und den Pfarrer bei seiner Leitungsaufgabe unterstützt. Mitglieder kraft Amtes sind die hauptamtlichen Mitarbeiter der Kirchengemeinde.

Der Pfarrgemeinderat dient der Erfüllung des Sendungsauftrages der Kirche. Er hat gemäß dem Dekret des II. Vatikanischen Konzils über das Apostolat der Laien die Pflicht und das Recht, das Leben in der Pfarrgemeinde mitzugestalten und Sorge für alle Gemeindemitglieder zu tragen.
Für die fruchtbare Tätigkeit des Pfarrgemeinderates ist das Vertrauen zwischen allen Beteiligen grundlegend. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit, zum gegenseitigen Anhören und Verstehen ist unerlässlich.
Um ihren Aufgaben entsprechen zu können, bemühen sich alle Mitglieder des Pfarrgemeinderates, in enger Verbindung mit ihren Seelsorgern, um ihre geistige und geistliche Formung und um ihre religiöse Weiterbildung.

 

siehe auch: Seelsorgerat